Homeoffice – Vor- und Nachteile für die Steuererklärung

Das Homeoffice ist in diesen Zeiten eine der wichtigsten Möglichkeiten, um die Ansteckungsketten zu stoppen. Mit dem erneuten Lockdown ist es für viele Arbeitnehmer/innen außerdem die einzige Möglichkeit, um Kinder zu Hause zu betreuen, da Schulen und Kindergärten wieder schließen. Welche Auswirkungen die Arbeit im Homeoffice hat erklären wir dir in diesem Beitrag.

Homeoffice-Pauschale – Aktuell

Die GroKo hat sich auf eine Homeoffice-Pauschale, in Höhe von 5€ pro Tag, maximal 600€ pro Jahr geeinigt. Laut des CSU-Finanzpolitikers Sebastian Brehm sei die Pauschale “unbürokratisch und leicht nachvollziehbar und eine flexible Antwort auf die verkrustete Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer”.

Ein Problem gibt es allerdings: Die Home-Office-Pauschale wird auf die Werbungskosten von 1000€ angerechnet. Das bedeutet, wenn der Arbeitnehmer inklusive der Pauschale unter 1000€ liegt, verpufft die Pauschale. Wenn das häusliche Arbeitszimmer als solches anerkannt wird (mehr Informationen dazu findest du hier), winkt eine größere Steuerentlastung.

Steuererklärung im Home Office

Homeoffice mindert die Fahrtkosten

Arbeitnehmer können die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Büro mit 0,30€ je Kilometer als Werbungskosten ansetzen. Dies gilt allerdings nur für Fahrten, die auch tatsächlich stattfinden. Wer aufgrund des Homeoffice nicht ins Büro fährt, kann die Pauschale nicht nutzen, was im Umkehrschluss wieder zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen kann. Betroffen davon sind vor allem Arbeitnehmer/innen, die den ÖPNV nutzen.

Dienstwagen und Homeoffice – Änderungen

Wenn das Fahrzeug für private und berufliche Fahrten genutzt wird, ist es wichtig, ob der Wert der Privatnutzung durch die Fahrtenbuchmethode oder die 1% Regelung berechnet wird.

Fahrtenbuchmethode

Wenn die Privatnutzung anhand eines Fahrtenbuches ermittelt wird, wirkt sich die geringere private Nutzung vorteilhaft auswirken. Wenn zusätzlich noch die Fahrten zum Büro wegfallen, verringern sich die Kosten wesentlich.

Pauschale Ermittlung des Eigenverbrauchs

Hier ist es entscheidend, ob sich die Nutzung innerhalb eines Monats ändert. Wenn die Privatnutzung komplett entfällt, braucht man für diesen Monat die 1% des Listenneupreises des Fahrzeugs nicht anzusetzen. Allerdings nehmen in der Corona-Krise die privaten Fahrten eher zu. Der einfachere Weg ist, bei der Einrichtung des Homeoffices nachzuweisen, dass das Fahrzeug für einen ganzen Monat nicht für betriebliche Fahrten genutzt wird. Somit entfällt die sonst monatliche anfallende Pauschale von 0,03% je Entfernungskilometer.

Streitobjekt „Homeoffice“ bei der Steuererklärung

Es gibt zwei wichtige Voraussetzungen, um die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen zu können.

  1. Der/die Arbeitgeber/in stellt keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung
  2. Arbeitnehmer/in hat einen Raum in der Wohnung, der nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird

Wenn du im Homeoffice also am Küchentisch oder am Schreibtisch im Schlafzimmer arbeitest, kannst du die Kosten für den Arbeitsplatz nicht absetzen.

Anders ist es, wenn ein Zimmer (Wohn-/Gästezimmer) während der Corona-Zeit nahezu ausschließlich als Büro genutzt wird. Noch ist nicht klar, ob es dann erforderlich ist, private Gegenstände wegzuräumen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, solltest du die Gegenstände, wenn möglich, aus dem Zimmer entfernen.

Wenn sich zwei Personen ein Arbeitszimmer zu beruflichen Zwecken teilen, hat das keine Auswirkungen. Hier kommt darauf an, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Tipp: Mache Fotos vom Raum zum Nachweis der beruflichen Nutzung.

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Homeoffice Steuererklärung Tipps und Tricks

Das Homeoffice ist absetzbar – Aber was genau?

Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt, können alle Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden. Das gilt auch, wenn du 1x pro Woche im Betrieb und sonst nur im Homeoffice arbeitest.

Wenn du allerdings 3 Tage im Betrieb und 2 Tage im Homeoffice arbeitest, ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt deiner Tätigkeit.

Kosten sind auf 1.250€ gedeckelt

Eine andere Regelung gilt, wenn zwar nicht die gesamte berufliche Tätigkeit vom Homeoffice aus ausgeübt wird, aber für die konkrete Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wenn wegen Corona z.B. das Büro in der Firma geschlossen und damit nicht nutzbar ist, können die Kosten für das Arbeitszimmer Zuhause komplett steuerlich geltend gemacht werden.

Noch nicht klar ist, ob die Regelung auch gilt, wenn der Arbeitsplatz nur zu bestimmten Zeiten nicht zur Verfügung steht. Dies tritt besonders beim Zwei-Schichten-Betrieb auf. Unternehmen möchte mit dieser Methode Quarantäne für die gesamte Belegschaft vorbeugen. Da der eigene Arbeitsplatz für eine bestimmte Zeit dann nicht nutzbar ist, müssten eigentlich anteilig Kosten für das Arbeitszimmer abziehbar sein. Ob der Fiskus diese Betrachtung teilt, ist derzeit noch offen.

Die abziehbaren Kosten sind allerdings eh auf 1.250€ gedeckelt. Wenn du nur wenige Monate im Homeoffice arbeitest, kommt der Jahresbetrag möglicherweise hin. Wenn das Homeoffice länger dauert, werden die Kosten wahrscheinlich höher als 1.250€ ausfallen, sodass dann nicht alle durch das Arbeitszimmer ausgelösten Kosten abziehbar sind.

Tipp für die Steuererklärung

Kosten für den Bürostuhl, Arbeitstisch oder andere Büromaterialien, die nicht erstattet werden, können in jedem Fall geltend gemacht werden. Dabei ist es egal, ob ein Arbeitszimmer vorliegt und ob eine Deckelung der Kosten vorzunehmen ist. Auch höhere Kosten für z.B. Internet- oder Telefonanschluss können abgezogen werden.

Am besten fragst du bei deinem Steuerberater nach, welche Kosten du genau geltend machen kannst, um Steuern zu sparen.

Homeoffice Steuern Tipps

Wegen Corona nicht gezahlte Kita-Beiträge

Kita-Beiträge können normalerweise als Sonderausgaben abgezogen werden. Wenn sich der/die Arbeitnehmer/in den Freibetrag zur Berechnung des monatlichen Gehalts in die (virtuelle) Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen, muss mit einer entsprechenden Einkommensteuernachzahlung zu rechnen sein.

Zusammenfassung

Durch das Homeoffice entfallen Entfernungspauschalen, dafür können aber Kosten für das Arbeitszimmer abgezogen werden. Nicht erstattete Anschaffungskosten für das Homeoffice können genauso abgezogen werden, wie auch ein höherer beruflicher Anteil für die Telefon- oder Internetnutzung. Falls du also dein Arbeitszimmer neu einrichten möchtest – oder für ein effizientes Arbeiten im Homeoffice sogar musst – kannst du diese Kosten von deinen Einnahmen für die Steuererklärung abziehen.

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