Homeoffice und Quarantäne – Diese Regeln gelten für dich
Wenn du in Quarantäne musst, stellen sich dir mit Sicherheit viele Fragen. Werde ich vom Job freigestellt, wenn das Gesundheitsamt häusliche Quarantäne anordnet? Muss ich im Homeoffice arbeiten? Wir zeigen dir in welchen Fällen du arbeiten musst und wann nicht.
Quarantäne – In diesem Fall wirst du vom Arzt krankgeschrieben
Ob du in Quarantäne musst oder nicht, hängt erst einmal davon ab, ob du Symptome einer Covid-19 Erkrankung zeigst. Wenn du z.B. Anzeichen von Fieber, Husten oder leichten Halsschmerzen verspürst, dann darf dich dein Arzt krankschreiben. Dies besagt die Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) legst du dem Arbeitgeber vor und meldest dich krank. In diesem Fall musst du natürlich auch im Homeoffice nicht arbeiten. Wenn du mit einer Grippe oder Magendarm krank im Bett liegst, würdest du das ja auch nicht tun.


Quarantäne – In diesem Fall musst du Arbeiten
Wenn du in Quarantäne bist, aber keinerlei Symptome einer Infektion ausweist, weil du z.B. nur als Kontaktperson in Quarantäne bist, musst du zwingend arbeiten. Das gilt natürlich nur, wenn du auch aus dem Homeoffice arbeiten kannst. Dasselbe gilt auch, wenn du z.B. auf Dienstreise bist und dich dort in Quarantäne befindest. Solange du die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten hast, musst du diese auch wahrnimmt.
Aber Vorsicht: Wenn du in Quarantäne nicht arbeitest, obwohl es eigentlich möglich ist, begibst du dich auf sehr dünnes Eis. Arbeitsrechtlich ist dies nämlich mit einer Arbeitsverweigerung gleichzusetzen. Dein Arbeitgeber kann dich dann abmahnen oder sogar kündigen.
Quarantäne – Diese Arbeitnehmer sind von einer Arbeitspflicht befreit
Wenn du für deine Arbeit zwingend im Betrieb arbeiten musst, weil du z.B. Maschinen bedienst, dann bist du in der Regel von der Arbeitspflicht befreit. Aber auch hier solltest du die Ausnahmen beachten. Denn laut des Weisungsrechtes darf dir dein Arbeitgeber Aufgaben zuweisen, die du auch in Quarantäne im Homeoffice erledigen kannst. Du solltest die Situation also unbedingt mit deinem Vorgesetzten besprechen. Bleib auf keinen Fall einfach Zuhause und kümmere dich um nichts, wenn du in Quarantäne musst. Ein simpler Anruf kann da viel „Unheil“ verhindern.

Quarantäne – Was ist mit meinem Gehalt?
Wenn du in Quarantäne bist, weil du tatsächlich am Corona-Virus erkrankt und daher auch krankgeschrieben bist, gelten die allgemeinen Regeln der Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG. Du erhältst die ersten 6 Wochen dein Gehalt vom Arbeitgeber und danach Krankengeld nach §§ 44, 47 SGB V.
Sonderfall – Vorsorglich angeordnete Quarantäne
Wenn du nur vorsorglich unter Quarantäne gestellt wirst, weil du gar nicht infiziert und somit auch nicht krankgeschrieben, greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (IfSG). Konkret bedeutet das, dass du nach § 56 Abs. 1 IfSG, 6 Wochen lang eine Entschädigung in Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruches erhältst. Das Nettogehalt wird nach § 56 Abs. 5 IfSG weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt, wobei dieser den Betrag später von der Behörde, die die Quarantäne angeordnet hat, zurückfordern kann. Ab der siebten Woche entspricht der Entschädigungsanspruch der Höhe des Krankengeldes nach §§ 44, 47 SGB V.
Bitte wende dich für genauere Infos an deinen Arbeitgeber oder Rechtsanwalt. So kannst du ganz sicher sein, welchen Anspruch auf Lohnfortzahlung du im Homeoffice hast.
Coronavirus in Deutschland – Diese Regelungen gibt es für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Bundesregierung hat eine Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgesetzt, die (erst einmal) bis zum 30.06.2021 gilt. Sie umfasst folgende Punkte:
- Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen
- Arbeitgeber müssen, für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, den gleichwertigen Schutz durch geeignete Maßnahmen sicherstellen
- In geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen ist die Beschäftigtenzahl einzugrenzen (1 Person pro 10 qm)
- Bei unvermeidbarem Kontakt muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden
- Arbeitgeber müssen dafür mindestens medizinische Gesichtsmasken (OP-Maksen) zur Verfügung stellen
- Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten mindestens 1x pro Woche einen Corona-Test anbieten
- Für Beschäftigte mit erhöhtem Infektionsrisiko soll 2x ein Testangebot zur Verfügung gestellt werden
- Die Kosten für die Tests tragen die Unternehmen

Fazit
Setze dich mit deinem Arbeitgeber in Verbindung, um auf Nummer Sicher zu gehen, welche Regeln für dich gelten. Und wenn du mit dem Corona-Virus infiziert bist wünschen wir dir gute Besserung.
Bleibt negativ!