Immer mehr Arbeitnehmer sehnen sich nach Freiheit im Berufsleben. Viele wünschen sich flexible Arbeitszeit und Home-Office. Durch die Corona-Krise haben viele Arbeitnehmer erste Erfahrung mit dem Home-Office gemacht. Aber welche Rechte und Pflichten habe ich eigentlich im Home-Office?

Kann ich mich weigern im Home-Office zu arbeiten?

Wenn es im Arbeitsvertrag keine Vereinbarungen gibt, dass dein Arbeitsplatz auch dein Home-Office sein kann, kannst du grundsätzlich ohne Konsequenzen die Arbeit von zu Hause verweigern. Solltest du im Home-Office arbeiten, setzt das sowohl dein Einverständnis als auch das des  Arbeitgebers voraus. 

Bekomme ich Arbeitsmittel wie einen Laptop und nötige Programme im Home-Office vom Arbeitgeber gestellt?

Wenn du dich mit deinem Arbeitgeber darauf geeinigt hast, dass du deine Tätigkeiten vom Home-Office aus erbringst, ist grundsätzlich auch der Arbeitgeber dafür zuständig, einen angemessenen und funktionsgerechten Arbeitsplatz, sowie die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört je nach Tätigkeit, die Ausstattung mit Büromöbeln, erforderlicher Technik (z.B. Computer oder Laptop mit erforderlicher Technik), die Bereitstellung von erforderlichen Büromaterialien und die telekommunikative Anbindung.

Können die Kosten für private Ressourcen wie Computer, Strom oder WLAN in Rechnung gestellt werden?

Sofern der Arbeitgeber keine entsprechenden Arbeitsmittel zur Verfügung  stellt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung der Kosten. Darunter unter anderem die Kosten für die Anschaffung des Computers. Du hast auch das Recht erhöhte Stromkosten und Internetkosten, die durch die Telearbeit verursacht werden, in Rechnung zu stellen. Falls dies bei dir nicht möglich sein sollte, kannst du in den meisten Fällen die erhöhten Kosten von der Steuer absetzen

Diese Aufwendungen können aber auch im überwiegenden Interesse des Arbeitnehmers liegen. Wird also beispielsweise der PC auch zu privaten Zwecken genutzt, kann ein Kostenerstattungsanspruch im Zweifel ausscheiden. Aber auch Mobiliar, Büromaterial oder auch anteilig Heiz- und Stromkosten können ggf. übernommen werden.

Welche Arbeitsgesetze gelten im Home-Office?

Im Home-Office gelten für die Arbeitnehmer die gleichen Arbeitsgesetze, das heißt sie müssen die Höchstgrenzen, die Pausenregelungen und die Arbeitszeiten einhalten.

Welche Arbeitszeiten gelten im Home-Office?

Im Home-Office gelten grundsätzlich die gleichen Arbeitszeiten wie normalerweise. Wurde die Dauer der Arbeitszeit im Home-Office nicht gesondert geregelt, gelten diese weiterhin unverändert.

Kann ich mir meine Arbeitszeit im Home-Office flexibel einteilen?

Im Bezug auf die Lage der Arbeitszeiten gelten grundsätzlich die bestehenden Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Auch wenn sich weder im Arbeitsvertrag noch in einer Betriebs- oder gesonderten Home-Office-Vereinbarung Regelungen dazu finden, bedeutet dies nicht automatisch, dass du deine Arbeitszeit selbst bestimmen kannst. Am besten sprichst du mit deinem Vorgesetzten, wenn du im Home-Office andere Arbeitszeiten haben möchtest. 

Essenszuschuss im Home-Office

Häufig gibt es seitens des Arbeitgebers Essenszuschüsse in Form von Essensmarken für Supermärkte oder Restaurants. Die Zuschüsse können auch im Home-Office normal weitergezahlt und vom Arbeitnehmer eingelöst werden.

Essenszuschuss-im-Home-Office

Wer haftet bei einem Arbeitsunfall im Home-Office?

Laut des Bundessozialgerichts sind Unfälle im Homeoffice oft keine Arbeitsunfälle. Das heißt, es haften weder der Arbeitgeber, noch die Unfallversicherung, noch die Berufsgenossenschaft. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsprechungen, in denen beispielsweise der Gang zur Toilette oder der Gang zur Küche nicht unfallversichert sind. Hat der Mitarbeiter ein externes privates Büro, kommt es darauf an, ob er die Nutzung mit dem Arbeitgeber vereinbart hat. Falls ja, ist der Weg zu diesem Arbeitsplatz versichert. Bei privaten Unfällen greift in der Regel die Krankenversicherung und unter Umständen – sofern vorhanden – die private Unfallversicherung.

Muss ich im Home-Office arbeiten, wenn ich krank bin?

Nein, wenn du krank bist, musst du natürlich auch im Home-Office nicht arbeiten. Es gelten die gleichen Regelungen, wie auch im normalen Betrieb. Solange du krankgeschrieben bist, kann der Arbeitgeber dich nicht dazu verpflichten deine Tätigkeiten zu erledigen. Die Krankschreibung dient zur Regeneration. 

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