Büromöbel richtig abschreiben
Bei der Anschaffung neuer Büromöbel stellt sich nicht nur die Frage, welche Möbel du kaufst, sondern auch, wie du die Kosten steuerlich geltend machen kannst. Mit diesem kurzen Artikel möchten wir dir einen ersten Überblick geben, auf was du achten solltest.
Wie lange werden Büromöbel abgeschrieben?
Bis 800€: GWG –> sofort abschreiben und als Aufwand verbuchen
> 800€: Abschreibung über 13 Jahre
Büromöbel haben eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 13 Jahren. Die Nutzungsdauer der Büromöbel beschreibt, wie lange die Möbel für gewöhnlich genutzt werden.
Die Angaben beruhen auf einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Büro- und Office- Möbeln und auf Erfahrung der steuerlichen Betriebsführung. Du kannst also 1/13 der Anschaffungskosten pro Jahr geltend machen. Dies dient nur als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Abnutzung von Büromöbeln. Eine kürzere Nutzungsdauer der Büroeinrichtung liegt dem AfA zugrunde. Bis zu der Grenze von 800€ kannst du Möbel für das Büro und Office sofort abschreiben. Damit entfällt auch die Aufzeichnungspflicht für viele Sachen.
Wir empfehlen Rücksprache mit deinem Steuerberater zu halten, da die Nutzungsdauer und die damit zusammenhängende Abschreibung oftmals branchengebunden ist.

Wie werden Büromöbel abgeschrieben?
Ob und wie Büromöbel abgeschrieben werden, hängt von ihrem Kaufpreis ab. Bis zu einem Nettowert von 800€ gelten die Möbel als GWG. Du kannst sie sofort abschreiben und als Aufwand verbuchen. Bei Anschaffungskosten über 800€ pro Möbelstück gilt die zuvor genannte Abschreibungsdauer von 13 Jahren. Somit kannst du 1/13 der Anschaffungskosten pro Jahr geltend machen.

Sonderabschreibung
Dein Steuerberater wird dich gegebenenfalls auch auf die Sonderabschreibung hinweisen. Diese besagt, dass unter bestimmten Voraussetzungen 20% der Anschaffungskosten der Büromöbel im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren abgesetzt werden dürfen. Die 20% kannst du entweder komplett im ersten Jahr oder linear verteilt auf bis zu 5 Jahre absetzen. Zusätzlich dürfen in jedem Jahr 1/13 der verbleibenden 80% abgeschrieben werden.
Die Sonderabschreibung der Büromöbel ist in §7g Abs. 5 und 6 EStG geregelt und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Beispielsweise darf das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres 235.000€ nicht überschreiten. Außerdem musst du die Möbel in den ersten beiden Jahren im Inland des Steuerpflichtigen und fast ausschließlich für betriebliche Zwecke nutzen.
Können Büromöbel ohne Arbeitszimmer abgesetzt werden?
Auch ohne Arbeitszimmer kannst du Büromöbel von der Steuer absetzen. Kosten für Miete, Strom, etc. darfst du nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes nicht mehr absetzen, wenn du zu Hause kein abgetrenntes Arbeitszimmer hast. Möbel sind von diesem Verbot aber nicht betroffen. In §4 Abs. 5 Nr. 6b) EStG ist eine Abzugsbeschränkung in Höhe von 1250€ pro Jahr für Büromöbel von Privatpersonen festgesetzt.
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